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Christian Käselau: Der Kartell-Convent der Tendenzverbindungen deutscher Studenten jüdischen Glaubens als ein Beispiel für jüdische Korporationsverbände im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik 2 GrundlagenIn diesem Kapitel sollen die soziokulturellen Besonderheiten der deutschen Juden im 19. Jahrhundert erörtert und darüberhinaus der Wandel im Umgang der deutschen Mehrheit mit der jüdischen Minorität vom allgemeinen Emanzipationsgedanken hin zum modernen Antisemitismus dargestellt werden. Das Aufkommen eines allgemeinen Emanzipationsgedanken wird dabei zuerst erörtert werden. Die soziokulturellen Besonderheiten sollen dann als Hinleitung für die Entstehung des Antisemitismus dargestellt werden. Die Entstehung des modernen Antisemitismus und sein Vordringen in die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche wird dann im zweiten großen Teil dieses Kapitels behandelt werden. 2.1 Die allgemeine Situation der Juden in Deutschland nach der Reichsgründung 18712.1.1 Das Aufkommen eines EmanzipationsgedankensAllgemein läßt sich für das 19. Jahrhundert im Gebiet des späteren Deutschen Reiches eine Entwicklung ausmachen, daß die Position der jüdischen Minderheit in einem positiven, emanzipatorischen Sinne verändert werden sollte. Die Entwicklung der Judenemanzipation in den deutschen Staaten war jedoch keineswegs
einheitlich; es waren immer nur einzelne Staaten, in denen die Emanzipationsfrage
aufgeworfen wurde. Die Emanzipation der deutschen Juden begann zum Beispiel in Preußen
unter Staatskanzler Karl August Fürst Hardenberg, der 1812 im Rahmen seiner Reformpläne
die gesetzliche Gleichstellung der Juden in einem königlichen Edikt veranlaßte. In Baden
gab es bereits seit 1809 eine rechtliche Gleichstellung der Juden, während andere Länder
weiterhin keinerlei Emanzipation zuließen. Auch in dem Verfassungsentwurf der deutschen
Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche von 1848 war ein Passus enthalten, der
die rechtliche Gleichstellung der Juden beinhaltete. (10)
Das Gesetz wurde nach der Reichsgründung 1871 auf das gesamte Deutsche Kaiserreich übertragen. Die deutschen Juden waren somit ab 1871 de jure völlig gleichberechtigt, und die Emanzipationsbewegung hatte rechtlich gesehen ihr Ziel erreicht.
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