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Dr. Rainer Hering: Der Fall "Nieland" und sein Richter. Kein Richter oder Staatsanwalt ist wegen seiner Beteiligung an Unrechtsurteilen während des "Dritten Reiches" von einem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig verurteilt worden. Die Auseinandersetzung mit der Justizgeschichte in den zwölf Jahren zwischen 1933 und 1945, ihrer Vor- und ihrer Nachgeschichte hat erst sehr spät begonnen und ist noch längst nicht abgeschlossen. Das Bild der "unpolitischen" Juristen, die von den Verbrechen "nichts gewußt" hatten, konnte nachhaltig korrigiert werden. Der Darstellung spektakulärer Einzelfälle folgte die systematische Analyse umfangreichen Aktenmaterials, die grundlegende Aussagen über den Berufsstand als ganzen ermöglicht. Für Hamburg hat das Projekt zur Erforschung der Neueren Hamburger Justizgeschichte hier vorbildliche Arbeit geleistet. Die Karrierewege einzelner Juristen vor und nach 1945 wurden offengelegt - mit erschreckenden Ergebnissen. Die Justiz der ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik wurde vielfach von nationalsozialistisch belasteten Juristen geprägt.(1) Doch blieb es auf diese personelle Kontinuität beschränkt? Paßten sich diese Richter in ihren Urteilen nach 1945 dem demokratischen Rahmen an oder gab es auch eine inhaltliche Kontinuität zwischen ihrem Engagement im "Dritten Reich" und ihrer Rechtsprechung in der Bundesrepublik? Ein Blick in die Hamburger Justizgeschichte der fünfziger Jahre soll dazu anregen, dieser Frage weiter nachzugehen. 1959 löste das Urteil eines Hamburger Richters einen Justizskandal aus, der weit über die Hansestadt hinaus stark beachtet wurde - die Entscheidung im "Fall Nieland". Worum ging es in diesem Prozeß? Zu Beginn des Jahres 1957 publizierte der Hamburger Holzhändler Friedrich Heinrich Wilhelm Nieland (1896-1973) eine 39 Seiten umfassende Broschüre mit dem Titel: "Wieviel Welt (Geld)-Kriege müssen die Völker noch verlieren?".(2) In einer Auflage von 2.000 Exemplaren wurde sie in Stade von dem völkischen Verleger Adolf Ernst Peter Heimberg (1881-1971)(3) gedruckt und an alle Minister und Parlamentarier des Bundes und der Länder verschickt. Nieland warnte darin vor einem Dritten Weltkrieg, der angeblich von 300 bis ungefähr 700 insgeheim regierenden Juden vorbereitet werde. Er leugnete die millionenfache Ermordung der Juden durch Deutsche, im "Dritten Reich", wobei er sich u.a. auf die Gruppe um Mathilde Ludendorff (1877-1966) und die gefälschten "Protokolle der Weisen von Zion"(4) berief: "Allein die ungeheuerliche Lüge über die Vergasung und Abschlachtung von sechs Millionen Juden durch Deutsche unter Hitlers Macht ist so widersinnig wie nur möglich. Erstmal steht es unwiderlegbar fest, daß nicht Deutsche die Organisatoren dieser Massenvernichtung von Juden waren, sondern Juden selbst (...). Es ist eine der teuflischsten Gemeinheiten, die das "Internationale Judentum" vollzogen hat, um ihre Verbrechen an Deutschland zu tarnen. (...) Das ganze Vernichtungsmanöver war eine Aktion, die von Eingeweihten des "Internationalen Judentums" angezettelt war (...). Auf solche Idee der Massenvergasung wäre kein Deutscher gekommen, das konnte nur unter Anleitung von Juden geschehen, die die Belange des Judentums genau kannten." Als Rezept gegen die von ihm diagnostizierte Gefahr empfahl er: "Es darf kein Jude an irgendeinem maßgebenden Posten sitzen, sei es in der Regierung, sei es in politischen Parteien oder in der Bankwelt oder sonstwo."(5) Der rheinland-pfälzische SPD-Landtagsabgeordnete Maxim Kuraner (1901-1978) stellte Strafantrag wegen öffentlicher Beleidigung und die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Nieland ein. Im Bundestag wurde die Angelegenheit durch eine Anfrage im April 1957 öffentlich. 1958 erhob die Staatsanwaltschaft zudem Anklage gegen den Autor und seinen Drucker wegen "Verbreitung einer staatsgefährdenden Schrift" (§ 88 StGB) und "öffentlicher Beleidigung der jüdischen Bürger" (§ 185 StGB). Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Hauptverfahren zu eröffnen, wurde von der Großen Strafkammer I des Landgerichts Hamburg, die im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts für politische Delikte allein zuständig war, nicht stattgegeben, vielmehr die gerichtliche Voruntersuchung angeordnet. Als Resultat wurde Anfang 1958 eine Untersuchung Nielands beim Psychiater angeordnet. Im November kam Professor Albrecht Langelüddeke (1889-1977) zu dem Ergebnis, daß bei Nieland "eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit nicht gegeben" sei. Darauf beschloß die Große Strafkammer I unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Enno Budde (1901-1979) am 26. November: "Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt. Die Angeschuldigten Nieland und Heimberg werden außer Verfolgung gesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse."
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