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Dr. Rainer Hering: Der Fall "Nieland" und sein Richter. In der Begründung hieß es u.a.: "Gegen den Vorwurf, in dieser Schrift antisemitische Bestrebungen gefördert zu haben, verteidigen sich die Angeschuldigten damit, sie hätten sich nicht gegen die Juden schlechthin wenden wollen, sondern nur gegen einen eng begrenzten Kreis von Juden, der nach ihrer Überzeugung für das weltgeschichtliche Geschehen der letzten Jahrzehnte verantwortlich sei. Auch Hitler sei nur ein Werkzeug dieses Kreises gewesen. (...) Dieses Vorbringen ist den Angeschuldigten in subjektiver Hinsicht nicht mit genügender Sicherheit zu widerlegen." Nielands bereits zitierter Satz, daß kein Jude an einer maßgeblichen Position sitzen dürfe, sei nicht allgemein gegen die Juden gerichtet. Aus den Ausführungen gehe klar hervor, "daß das jüdische Volk von dem Internationalen Judentum zu trennen sei und daß sich etwaige Maßnahmen nur gegen letzteres zu richten hätten. (...) Ist das aber die Ansicht der Angeschuldigten, dann kann nicht mit genügender Sicherheit festgestellt werden, daß sie eine Staatsgefährdung haben begehen wollen, zumal es überhaupt fraglich erscheint, ob die Schrift durchdacht, gedanklich aufgebaut und die gezogenen Schlüsse folgerichtig sind. (...) Es ist den Angeschuldigten nicht mit hinreichender Sicherheit (...) die Absicht nachzuweisen, die freiheitlich-demokratische Staatsform durch eine Gewalt- und Willkürherrschaft ersetzen zu wollen."(6) Im Einvernehmen mit dem Justizsenator Hans-Harder Biermann Rathjen (1901-1969) legte der Generalstaatsanwalt Beschwerde ein, doch der Erste Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Dr. Otto Erich Herr (1893-1979) bestätigte diese Entscheidung am 6. Januar 1959, ohne auf neue Argumente des Generalstaatsanwalts einzugehen. Herrs politische Vergangenheit war auffällig: Der Sohn eines Holzhändlers war nach Ende des Ersten Weltkrieges Zeitfreiwilliger beim Bahrenfelder Freikorps und gehörte von 1919 bis 1921 der Deutschen Volkspartei an. Bereits am 1.5.1933 wurde er als verbeamteter Richter Mitglied der NSDAP und galt 1943 als "politisch einsatzbereit". Er zählte zum Freundeskreis des nationalsozialistischen Justizsenators bzw. Präsidenten des Oberlandesgerichts Curt Rothenberger (1896-1959). 1937 wurde Herr Landgerichtsdirektor, 1944 Senatspräsident, 1948 Amtsgerichtsdirektor und 1955 Vorsitzender des Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts.(7) Nach diesen Entscheidungen setzte eine Welle der Empörung in der Öffentlichkeit und unter Politikern ein, die sich vor allem auf den unter dem Vorsitz Enno Buddes gefaßten Beschluß konzentrierte. Der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes forderte Bundesregierung und Bundestag auf, unverzüglich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um eine solche juristische Entscheidung künftig zu verhindern. Ebenso äußerte sich der Zentralrat der Juden in Deutschland.(8) Hamburgs Bürgermeister Max Brauer (1887-1973) empfand den Beschluß wie "einen Schlag ins Gesicht" und reiste am 8. Januar nach Bonn, um den Vorfall mit Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876-1967) zu erörtern. Sechs Tage später verabschiedete das Bundeskabinett als Reaktion auf den Fall Nieland und andere Vorkommnisse den Entwurf eines "Gesetzes gegen Volksverhetzung".(9) Anerkennung fand das Urteil nur in einem Rundschreiben des "NS-Widerstands- und Rollkommando Standarte 208", in dem es hieß: "Den aufrechten Menschen in der Form des deutschen Richters unsere allerbeste Anerkennung. Deutschland erwache! Juda verrecke!"(10) Wer war dieser umstrittene Vorsitzende Richter Enno Budde? Könnte es einen Zusammenhang zwischen seiner Entscheidung und eigenen Anschauungen geben, wie es vereinzelt in Zeitungsberichten angedeutet wurde? Die meisten öffentlichen Äußerungen unterstellten dem Richter keine anderen als juristische Motive für sein Verhalten. Nur das "Hamburger Echo" und "Der Spiegel" recherchierten genauer und stellten Zusammenhänge zu seiner Person her. Enno Johann Martin Budde wurde am Reformationstag des Jahres 1901 in Hamburg als Sohn des Pastors an der Barmbeker Kreuzkirche, Dr. Enno Hinrich Budde (1862-1923), geboren. 1919 unterbrach er seine Schulzeit für ein Vierteljahr, um sich am Scharfschützenkorps Prey zu beteiligen. Nach dem Abitur am Matthias-Claudius-Gymnasium 1921 studierte er Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft in Erlangen und Hamburg, legte 1925 die erste und 1929 die zweite Staatsprüfung in der Hansestadt ab und wurde dort 1927 promoviert. Anschließend arbeitete er nach kurzer Beschäftigungslosigkeit ein halbes Jahr als juristischer Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer Hannover, bevor er im Oktober 1930 Geschäftsführer der Handwerkskammer Neuhaus/Oste wurde. Am 16.7.1933 wurde er in Hamburg als Assessor verbeamtet.(11)
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