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Dr. Rainer Hering: Der Fall "Nieland" und sein Richter. Budde war schon frühzeitig politisch aktiv geworden, wobei er dem Vorbild seines Vaters nacheiferte: Dieser kandidierte erfolglos 1919 für die Deutsch-Hannoversche Partei (DHP) auf der Liste der Christlichen Volkspartei für die Hamburger Bürgerschaftswahl und 1920 für die DHP zum Reichstag. Die Partei strebte die Wiederherstellung des welfischen Königreiches Hannover innerhalb eines föderativen Deutschen Reiches bzw. eines mitteleuropäischen Staatenbundes an; in erster Linie richtete sie sich gegen die Vorherrschaft Preußens. Nach 1918 forderte sie die Schaffung eines selbständigen Bundeslandes Niedersachsen, gab aber den Kampf um die Wiederaufrichtung der welfischen Monarchie nicht auf. Die DHP war an mehreren Putschvorbereitungen beteiligt und arbeitete mit einigen Freikorps zusammen, so auch während des Kapp-Putsches. In den zwanziger Jahren verlor sie aber an Bedeutung. Enno Budde junior gehörte ihr ebenfalls seit 1923 an und kandidierte während seines Referendariats 1928 auf dem Platz seines Vaters in Harburg-Wilhelmsburg für den Reichstag, erhielt aber nur 1.018 Stimmen.(12) Im Dezember 1945 bezeichnete Budde die "Welfen" als gegen Hitler gerichtet. In den fünfziger Jahren gehörte der Duzfreund des Welfenoberhauptes Ernst August Herzog zu Braunschweig der rechtsstehenden Deutschen Partei in Hamburg an.(13) Eigene Erfahrungen mit der Justiz konnte Enno Budde schon frühzeitig machen: Am 12.9.1927 wurde er vom Schöffengericht Stade wegen Vergehens gegen Paragraph 8 Ziffer 2 des Republikschutzgesetzes anstelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von 6 Wochen zu einer Geldstrafe von 600,- RM verurteilt, da er in einem Zeitungsartikel im "Nordhannoverschen Landesboten" die Landesfarben Preußens als "fremder Unrat" bezeichnet hatte. Nunmehr ging er davon aus, nicht mehr im Staatsdienst beschäftigt werden zu können.(14) Schon vor 1933 habe er - wie er im Jahr der Machtübertragung selbst schrieb -, da er parteipolitisch nicht tätig sein durfte, jede Möglichkeit genutzt, "wenn und wo es galt, den Marxismus zu bekämpfen. Im Frühjahr 1932 unternahm ich die ersten Schritte gegen den marxistischen Landrat Kopf in Otterndorf. Ich lancierte eine kurze Notiz über ihn in einige Zeitungen. Erst nach dem 5.März [1933] sah ich mich in der Lage, mich offiziell der NSDAP anzuschließen (...)".(15) Am 1. Mai 1933 wurde Budde noch vor der Aufnahmesperre unter der Nummer 1.575.939 Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.(16) Darüber hinaus trat er dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), dem Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB) und 1934 dem Reichsluftschutzbund sowie 1936 dem Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA) und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) bei. Er war Walter für fachliche Fortbildung im Amt für Beamte. Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten gelang es Budde doch noch, in den Staatsdienst zu treten: Kein halbes Jahr nach dem Parteieintritt wurde er im September 1933 als Hilfsrichter beim Landgericht in Hamburg verbeamtet, am 1. Dezember 1934 zum Richter und 1937 zum Landesgerichtsrat ernannt. Seine politische Haltung galt als "einwandfrei".(17) Viele Merkmale seiner Biographie teilte Budde mit anderen Hamburger Justizjuristen, wie Hans-Konrad Stein-Stegemann herausgearbeitet hat: Er war in Hamburg geboren, gehörte der evangelischen Kirche an und trat auch während des "Dritten Reiches" nicht aus. Ein Drittel von ihnen stammte aus dem Bildungsbürgertum, drei Prozent hatten - wie Budde - einen Pastor zum Vater. 53 Prozent der Hamburger Justizjuristen traten noch 1933 in die NSDAP ein, von denen der Eingangsstufe waren es sogar 66 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt gab es allerdings keinen Zwang zum Parteieintritt, erst 1937 wurde Druck auf diejenigen ohne feste Planstelle ausgeübt. Wer aber als bereits Verbeamteter den Beitritt verweigerte, wurde nicht entlassen, sondern nur nicht mehr befördert. Knapp ein Drittel der Parteimitglieder unter den Hamburger Justizjuristen übte ein Parteiamt aus, nur 10 Prozent ein höheres Amt. Die Mitgliedschaften in NSRB und NSV waren quasi obligatorisch. Die übergroße Mehrheit der Justizjuristen der Hansestadt bejahten das nationalsozialistische Regime oder paßten sich zumindest an, obwohl der Handlungsspielraum relativ groß war. Aufstiegswille und Opportunismus spielten dabei eine wichtige Rolle.(18)
Auch in späteren Veröffentlichungen Buddes finden sich z.T. antipreußische und antidemokratische Tendenzen, vgl. Enno Budde, Wie aus einer Verteidigung eine Anklage wurde. In: Deutsch-Hannoverscher Volkskalender 35 (1932), S. 49-50. - ders., Langenrehm. In: Ebd. 36 (1933), S. 49-50. - ders., Das Land Hadeln. In: Alt-Hannoverscher Volkskalender 37 (1934), S. 55-57. - ders., Ostfriesland unter preußischer Herrschaft. In: Ebd. 39 (1936), S. 67-68.
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