![]() |
|
|
Dr. Rainer Hering: Das Hamburger Archivierungsmodell für Schulunterlagen. Deutschland wurde im 19. Jahrhundert zu einem Land der Schulen. Neben der Wehr- und Steuerpflicht wurde die Schulpflicht zur Grundpflicht der modernen Bürgerinnen und Bürger. Der Staat wurde Schulstaat, Schule wurde und ist bis heute ein wesentlicher Teil der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Zugleich formierte die Schule die damals neue Gruppe der Jugend, prägte und prägt ihre Lebenschancen und „formt die Gesellschaft nach Berufsstruktur und Schichtung" (Thomas Nipperdey). Gesellschaft wurde Schulgesellschaft, nach und nach sogar verschulte Gesellschaft. Die Bedeutung der Institution Schule in unserer heutigen Gesellschaft kann wohl nicht überschätzt werden. Alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland müssen fast ein Jahrzehnt ihres Lebens in dieser Institution verbringen, Jahre, die oftmals für die weitere Entwicklung prägend sind. Schulgeschichte ist daher - so hat es der Historiker Thomas Nipperdey (1927-1992) formuliert - „nicht mehr etwas Spezielles, sondern ein zentrales Stück moderner Geschichte, und das gilt gerade für Deutschland, weil hier die neue Entwicklung besonders früh und intensiv sich durchsetzt." (1) Somit kommt der Quellenüberlieferung zur Schulgeschichte besondere Bedeutung zu. Die bildungshistorische Forschung hat das erkannt und greift immer öfter auf Archivmaterial zurück. Angesichts dieses Befundes erstaunt es umso mehr, dass die Archivwissenschaft diesem zentralen Überlieferungsbereich bislang nur sehr wenig Aufmerksamkeit gewidmet hat. (2) Die Überlieferung von Schulunterlagen hat gerade im kommunalen Archivbereich einen hohen Stellenwert. Aber auch das Staatsarchiv Hamburg hat sich, aufgrund des Stadtstaatcharakters der Hansestadt, sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt: Die einhundertdreißigjährige Geschichte ihres staatlichen Schulwesens ist von Anfang an bis heute reich an Reformvorhaben in allen Schultypen, die überregionale und internationale Bedeutung erlangt haben. Genannt seien hier nur die Versuchsschulen und die universitäre Ausbildung der Volksschullehrer der Weimarer Zeit und das Schulbauprogramm des Oberbaudirektors Fritz Schumacher (1869-1947). Vergleichbar mit Reformvorhaben anderer Bundesländer sind die Einrichtung von Gesamtschulen und Ganztagesschulen sowie die verlässliche Halbtagsgrundschule. (3) Das gegenwärtige Schulgesetz erleichtert es Schulen, Modellversuche durchzuführen. (4) In Zukunft werden auch die durch das Schulgesetz verbindlich vorgeschriebenen Schulprogramme von Interesse sein. (5) Aufgabe des Staatsarchivs ist es nun, bei seinen Bewertungsentscheidungen dieser Vielfalt Rechnung zu tragen. Daher ist es erforderlich, die Überlieferung einer großen Zahl von Schulen zu bewerten und immer wieder individuelle Entscheidungen zu treffen, da ein standardisiertes Vorgehen der komplexen und differenzierten schulischen Wirklichkeit nicht gerecht würde. 1962 wurde in Abstimmung mit der Schulbehörde erstmals eine Ablieferungsordnung für Schulen vom Staatsarchiv erlassen, um die Überlieferung ihrer Unterlagen zu gewährleisten. (6) Dabei wurde eine Auswahl der anbietungspflichtigen Schulen getroffen, an der bis heute festgehalten wird: Im Bereich der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen müssen nur einige Schulen ihre Unterlagen dem Staatsarchiv anbieten, während von allen anderen Schultypen jede einzelne dazu verpflichtet ist. Bei der Auswahl galt es, den Besonderheiten des Schulbetriebes und der Vielzahl und Vielfalt der hamburgischen Schulen sowie den besonderen lokalen und vor allem sozialtopographischen Gegebenheiten (z.B. Arbeiterviertel, Gebiet mit überdurchschnittlichem Ausländeranteil, Villenvorort) gerecht zu werden. Auf besonderen Antrag konnte damals Schulen gestattet werden, ihre Archivalien unter der fachlichen Aufsicht des Staatsarchivs selbst zu verwalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren. Eine Vernichtung von Unterlagen durfte aber nur mit Genehmigung des Staatsarchivs erfolgen. Bei einer grundlegenden Überprüfung dreißig Jahre später hatte sich jedoch gezeigt, dass die Voraussetzungen für die Selbstverwaltung von Archivgut durch Schulen nicht mehr gegeben waren. Nicht nur war das Material oft völlig ungeordnet und unter katastrophalen Bedingungen gelagert, in vielen Fällen waren die in den sechziger Jahren gemeldeten Unterlagen nicht mehr vorhanden. Dadurch sind zentrale Quellen zur Hamburger Schul- und Bildungsgeschichte der zwanziger bis achtziger Jahre, oft auch aus dem "Dritten Reich", verloren oder nicht mehr zugänglich. Vor diesem Hintergrund und der durch das Hamburgische Archivgesetz veränderten Rechtslage wurde 1993 eine neue Ablieferungsordnung für Schulen erlassen, die die Selbstverwaltung nicht mehr vorsieht. (7) Aktualisiert wurde auch die Schulauswahl: 1998 verfügte Hamburg über 538 Schulen, darunter 72 Gymnasien, 41 Gesamt- und 178 berufsbildende Schulen. (8) Von den 247 Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen sind 77 "Archivschulen", die dem Staatsarchiv ihre Unterlagen anbieten müssen. Auf die Unterlagen von vierzig Prozent aller Hamburger Schulen wird also von vornherein verzichtet. Eine Auswahl einzelner Schulen anderer Schultypen erscheint aufgrund der Vielzahl von schulinternen Modellversuchen und besonderen Unterrichtsangeboten nicht sinnvoll.
|
||||
|